Postplatz 6
08228 Rodewisch
Tel.: 03744 3673808
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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen für Carlis Kaffeerösterei Geschenkgutscheine

(nachfolgend “AGB für Carlis Gutscheine“)

Für die Nutzung der Carlis Kaffeerösterei Geschenkgutscheine gelten ausschließlich nachfolgende AGB für Carlis Gutscheine. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Carlis Kaffeerösterei stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Herausgeber der Carlis Kaffeerösterei Geschenkgutscheine (nachfolgend „Gutscheine Carlis Kaffeerösterei“) ist die DieLei Dienstleistungsgesellschaft gGmbH, Bereich Kaffeerösterei, Zwickauer Straße 137, 08468 Reichenbach.

1      Geltungsbereich, Gültigkeit

 

  • 1 Das Angebot richtet sich an Kunden der Kaffeerösterei.
  • 2 Die Gutscheine können zur Bezahlung von allen angebotenen Waren ausschließlich in dem Betriebsteil „Carlis Kaffeerösterei“ der DieLei gGmbH – (Postplatz 6, 08228 Rodewisch) eingesetzt werden und sind bis zum 31.12. des dritten Jahres, welches auf den Erwerb der Geschenkgutscheine folgt, gültig.
  • 3 Das Wertguthaben der Geschenkgutscheine kann vollständig und/oder in Teilbeträgen eingesetzt werden. Eventuelle Restwerte bleiben in der Registrierkasse maximal bis zum Verfall bestehen. Eine Auszahlung des Betrages in bar ist ausgeschlossen. Eine Verzinsung des Guthabens des Gutscheines erfolgt nicht.
  • 4 Die Geschenkgutscheine sind übertragbar. Jeder Inhaber kann ohne weitere Legitimation über das Guthaben verfügen. Carlis Kaffeerösterei übernimmt keine Haftung und leistet keinen Ersatz bei Verlust der Geschenkgutscheine oder deren missbräuchliche Verwendung.

2      Kauf

 

  • 1 Der Geschenkgutschein ist mit festen Beträgen in folgender Höhe erhältlich:

                           5,00 EUR             10,00 EUR     15,00 EUR     20,00 EUR      25,00 EUR

  • Das Design der Geschenkgutscheine ist vorgegeben. Die Geschenkgutscheine sind nicht wiederaufladbar.

3      Bezahlung, Beginn Gültigkeit und Lieferung

 

  • 1 Der Gutschein besitzt den Wert, welcher auf diesem vermerkt ist. Der Gutschein kann nur gegen Barzahlung oder Bezahlung per zugelassenen mobilen Bezahlverfahren erworben werden. Eine Bezahlung der Gutscheine auf Rechnung ist nicht möglich. Nach erfolgtem Kauf wird ein Kassenbeleg ausgeben. Die Aushändigung des Gutscheines erfolgt nach Zahlung direkt an den

 

Kunden. Der Gutschein kann dann sofort als Zahlungsmittel in Carlis Kaffeerösterei eingesetzt werden.

  • 2 Die Gültigkeit des Gutscheines beginnt ab dem auf dem Gutschein vermerkten Datums.
  • 3 Ein Versand des Gutscheines per Post oder auf elektronischem Weg ist noch nicht möglich. Der Erwerb kann nur vor Ort stattfinden.

4      Gewährleistung, Haftung

 

  • 1 Es gilt gesetzliches Gewährleistungsrecht.
  • 2 Carlis Kaffeerösterei übernimmt keine Haftung und leistet keinen Ersatz bei Beschädigung, Diebstahl, Missbrauch oder Verlust der Geschenkgutscheine. Keine Barauszahlung, keine Erstattung außer bei gesetzlicher Verpflichtung.
  • 3  Ein Weiterverkauf ist ausdrücklich verboten.
  • 4 Carlis Kaffeerösterei haftet nicht auf Schadensersatz, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder im Fall einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Der Haftungsausschluss gilt nicht für die schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht; um eine vertragswesentliche Pflicht handelt es sich bei solchen Pflichten, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragsziels unerlässlich sind.
  • 5 Eine Annahme der Gutscheine bei technischer Störung wird ausgeschlossen.

5      Sonstiges

 

  • 1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Unternehmens, im Falle amtsgerichtlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Auerbach.
  • 2  Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, werden hierdurch die Wirksamkeit und Durchführung der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
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